Unsere Kanzlei ist Ihr Ansprechpartner für Baurecht
Der Begriff Baurecht hat zwei Bedeutungen:
Das Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinn ist die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf (Raumordnungsgesetze, Bauordnungen, Nebengesetze und Verordnungen).
Das Baurecht im privatrechtlichen Sinne ist, das vom Grundeigentümer für bestimmte Zeit (mindestens 10 und nicht mehr als 100 Jahre) eingeräumte Recht, auf oder unter dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten.
Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch ("Baurechtseinlage") und ist übertragbar (z.B. durch Verkauf, Schenkung oder im Erbweg).
Unsere Kanzlei hat sich nicht nur auf die Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängel spezialisiert, sondern beratet Sie auch kompetent bei Fragen zu Bauverträgen, Werkverträgen und Bauträgerverträgen!