Erbrecht: am besten Vorsorgen / Vorsorge für den Todesfall / mit klaren Lösungen vorsorgen
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge der Verlassenschaft nach dem Verstorbenen. Zur Verlassenschaft zählen alle vermögenswerte Rechte und Pflichten (das bezieht auch die Schulden des Verstorbenen mit ein).
Ein wesentlicher Grundsatz des Erbrechts ist die Testierfreiheit: Der Verstorbene kann also grundsätzlich frei bestimmen, was mit seinen Besitztümern nach seinem Tod geschieht.
Die Testierfreiheit wird allerdings durch das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger (insbesondere Ehegatten und Kinder) beschränkt. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig an die Errichtung eines Testamentes zu denken und dieses im zentralen Testamentsregister registrieren zu lassen.
Unsere Kanzlei vertritt Sie zuverlässig und kompetent in allen Erbangelegenheiten – von der Testamentserstellung, sowie die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung über die Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen bis zur Durchführung eines schriftlichen Verlassenschaftsverfahrens.