Miet- & Wohnrecht: Holen Sie sich unsere Expertise ein
Unter dem Begriff Wohnrecht fallen alle Rechtsprobleme und Streitigkeiten aus den Bereichen des Mietrechtes und des Wohnungseigentumsrechtes und andere mit, dem Wohnrecht zusammenhängende, Rechtsmaterien.
In den Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei fällt unter anderem die Überprüfung bzw. die Ausarbeitung von Mietverträgen, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, eine umfassende Beratung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechtes und des Mietrechtsgesetzes sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne insbesondere bei der Errichtung und der rechtlichen Überprüfung von Mietverträgen aller Art, bei der Vertretung im Aufkündigungsverfahren bzw. Räumungsverfahren auf Mieter- als auch auf Vermieterseite, bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche aus dem Wohnungseigentumsgesetz sowie bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und Durchführung entsprechender gerichtlicher Verfahren.
In unserer Kanzlei werden Sie zu allen Fragen rund um das Mietrecht und Wohnrecht professionell beraten.